Regelungen im EU-Recht für Nahrungsergänzungsmittel

Wenn eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen durch die tägliche Ernährung nicht gewährleistet werden kann, dann wird oft auf dieses Produkt zurückgegriffen: Das Nahrungsergänzungsmittel.

Grundsätzlich dienen diese Mittel dazu, den Stoffwechsel des Menschen mit einer erhöhten Menge von Nähr- oder auch Wirkstoffen zu versorgen. Aus diesem Grund gibt es für diese Zuführungsart eine Regelung im EU-Recht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die verwendeten und zulässigen Vitamine und Mineralstoffe geworfen. Dem Gesetz nach zählt ein Nahrungsergänzungsmittel erst dann zu einem Lebensmittel, wenn es dem jeweiligen Menschen dabei unterstützt, die tägliche Ernährung zu komplettieren. Des Weiteren muss diese Form der Vitaminzuführung eine Zusammensetzung von Nähr- und sonstigen Stoffen sein, die einen physiologischen oder auch ernährungsspezifischen Effekt im Zusammenspiel, oder gar allein darstellt. Doch damit sind die Anforderung an die kleinen Vitaminaufbereiter noch nicht gänzlich ermittelt. Das EU-Recht sieht weiterhin vor, dass dieses Ergänzungsmittel in einer Darreichungsform auf dem Markt erscheint, welche es möglich macht, es ausschließlich in kleiner Dosierung einzunehmen. Tabletten, Pillen, Pulverbeutel oder beispielsweise Kapseln sind zur Gesetzeserfüllung die richtige Variante.

Wirksamkeit

Eine allgemeine Aussage anlässlich dieses Punktes zu treffen, gestaltet sich nicht weiter schwierig. Eine zusätzliche Versorgung mit Vitalstoffen kann dem Körper gut tun und helfen das Immunsystem zu stärken. Starke UV-Strahlung, Stress und das Zuführen von Schadstoffen können so mitunter einfacher bewältigt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung rät auch zu einer ergänzenden Einnahme, was sich auf die Einnahme von Folsäure für Schwangere beschränkt (Jod sollte in Form von Salz zugeführt werden).

Abschließende Betrachtung

In Bezug auf die Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels hat jeder Mensch die freie Wahl. Letztendlich sollte die Entscheidung nicht durch die Medien, sondern durch das eigene Gefühl oder gar durch das Anraten des Hausarztes bestimmt werden!